Der Gerichtsprozess gegen Michael Ballweg hat eine spektakuläre Wendung genommen: Die Richter schlugen vor, das Verfahren gegen den Querdenken-Gründer einzustellen, die Schuld sei allenfalls gering. Es wäre ein später Sieg über das Corona-Unrecht und den Repressionsapparat. Die Doku „Nur ein Pieks –Im Schatten der Impfung” wirft ein Schlaglicht auf das größte Verbrechen dieser Zeit. Jetzt auf DVD! Hier mehr erfahren.

    Seit Oktober 2024 muss sich Michael Ballweg vor der Wirtschaftskammer des Stuttgarter Landgerichtes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, versuchten gewerbsmäßigen Betrug in 9450 Fällen, sowie Steuerhinterziehung in einem Fall und versuchter Steuerhinterziehung in vier Fällen vor – angeblich hätte Ballweg Spendengelder, die der Querdenken-Bewegung galten, in die eigene Tasche gewirtschaftet. Doch schon vor dem Prozess hatten die Richter Zweifel an der Schuld, lehnten die Verfahrenseröffnung ab.

    Michael Ballweg: Herzschrittmacher der Querdenker-Bewegung. Foto: COMPACT

    Erst eine höhere Instanz verpflichtete das Landgericht, das Verfahren zu führen, welches nun für die Staatsanwaltschaft, die von Anfang an mit hohem Eifer (und vermutlich auf politischen Druck) gegen Ballweg vorging, zum Fiasko zu werden scheint: Die Richter stellten fest, dass zahlreiche Ausgaben, die Ballweg für Querdenken-Proteste getätigt hat, belegt sind. Damit bricht das Kartenhaus der Staatsanwaltschaft zusammen. Wenn eine Schuld bestünde, so das Gericht, sei diese lediglich geringfügig und das Verfahren deshalb einzustellen. Wohlgemerkt: Während des Ermittlungsverfahren hatte Michael Ballweg wegen genau diesen Vorwürfen monatelang in Untersuchungshaft gesessen.

    Staatsanwaltschaft lehnt Verfahrenseinstellung ab

    Für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153 StGB (geringe Schuld) ist jedoch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich, alleine können die Richter nicht entscheiden. Und genau diese Staatsanwaltschaft lehnt den Einstellungsvorschlag wenig überraschend ab, ist weiter fest von Ballwegs Schuld überzeugt und will ihn verurteilt sehen. Das Verfahren wird deshalb nun mit einem Urteil enden.

    Dabei ist die Wasserstandsmeldung des Gerichtes schon jetzt ein Paukenschlag: Ein Freispruch ist denkbar und würde internationale Aufmerksamkeit als Beweis für die Willkür, mit der gegen die Corona-Protestbewegung vorgegangen wurde, auf sich ziehen. Und selbst bei eine Verurteilung stünden nur noch minimale Vorwürfe im Raum, möglicherweise Fahrlässigkeiten oder kleinstes Verschulden, womit allenfalls eine Geldstrafe zu verhängen wäre. Michael Ballweg stünde für die erlittene Untersuchungshaft sogar eine Entschädigung zu. Natürlich wird die Staatsanwaltschaft jetzt alle Register ziehen, um einen – für den Angeklagten – günstigen Verfahrensausgang irgendwie abzuwenden. Doch vorerst triumphieren Ballweg und die Querdenker.

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